Holzverwertung
Bei
der Holzverwertung gilt es, die Schäden möglichst frühzeitig zu
erkennen und sorgfältig einzuwerten. Nur im Frühstadium der
Erkrankung (nur Schleimflussflecken und/oder strichförmige
Rindennaben, keine flächigen Nekrosen, kein
Holzbrüterbefall) kann das Holz ohne Einbußen vermarktet werden.
Der Einschlag von Buchen sollte, mit Ausnahme des Einschlags aus Verkehrssicherungsgründen,
ausschließlich außerhalb der Saftzeit erfolgen. Überhasteter
Einschlag in der Saftzeit führt häufig zu weiterer Holzentwertung,
vor allem aber zu Schlagschäden an verbleibenden gesunden Buchen.
Buchenstammholz ist ein Sortiment
mit hoher Wertdifferenzierung. Insbesondere mit starken Stämmen
von Furnierqualität oder im Export nach Fernost lassen sich hohe
Erlöse erzielen. Der Exportmarkt, der sowohl mit Rundholz als
auch mit beträchtlichen Mengen an Schnittholz bedient wird, beruht
auf einem durch langjährige Geschäftsbeziehungen erarbeiteten
Vertrauen. Dieses Vertrauen könnte durch Lieferung geschädigten
Holzes sehr schnell erschüttert werden. In der Rückkoppelung
wären erhebliche Preis- und Mengenreduktionen die zwangsläufige
Folge.
Um diesen Markt nicht in Misskredit zu bringen, sollte seitens der
Waldbesitzenden unbedingt darauf geachtet werden, dass das Vertrauen
der Stammholzkundschaft nicht mit einem Mix aus gesundem und geschädigtem
Buchenholz gebrochen wird. Verarbeiter von Buchen-Massenware und mit
Absatzmöglichkeiten im Bereich der Verpackungs- und Palettenindustrie
können dagegen mit Stammholz aus leicht und frisch geschädigten
Buchen noch eine Wertschöpfung erzielen. Solches Holz sollte
aber ausschließlich in getrennten Losen und mit offener Deklaration
in den Verkaufsunterlagen und bei den Übernahme- und Preisverhandlungen
angeboten werden.
Unsere Empfehlungen im Einzelnen
:
1. Nur gesunde
Buchen zur Verarbeitung als Stammholz vorsehen (Rheinland-Pfalz-RP-:Verwendungssorten
F, SH, SB, ggf. SW; Güte A, B, BR, C. Luxemburg –Lux-:
Catégories Fu, TF, A, B, C).
2. Stammholz
von frisch erkrankten Buchen mit Schadsymptomen wie einige wenige
Einbohrlöcher holzbrütender Käfer, aber noch frischem,
gesund erscheinendem Holz am Stamm kennzeichnen, in einem vom gesunden
Holz getrennten Los zusammenfassen, als Verpackungs- und Palettenholz
(Verwendungssorte in RP:VP; in Lux: Catégories Pal) und ohne
Ausscheidung einer HKS-Güte (OA) aufnehmen sowie in den Holzlisten
mit einem Hinweis auf biotische Schäden versehen.
3. Aus stark erkrankten oder abgestorbenen Buchen
mit Weißfäule und holzzerstörenden Pilzen kein Stammholz
aufarbeiten und auf den Markt bringen. Hier kommt allenfalls noch
eine Vermarktung als Brenn- und Energieholz in Frage (Verwendungs-sorte
in RP: BH; in Lux: Catégories S).
4. In Beständen ohne die klassischen Symptome
der Buchenrindennekrose, jedoch mit Stehendbefall von Buchennutzholzborkenkäfern,
sollte ein Einschlag betroffener Bäume nur erfolgen, wenn lukrativ
verwertbare Stammholzsortimente anfallen.
5. In Waldbereichen, in denen die Buchenerkrankung
auftritt, sollte kein Stammholz länger als bis Ende März
in Poltern am Weg liegen bleiben. Es wird empfohlen, den Einschlag
in diesen Bereichen möglichst früh durchzuführen, das
Holz zeitnah zu überweisen und mit dem Käufer eine Abfuhr
bis spätestens Anfang April zu vereinbaren. Sollte dies nicht
möglich sein, kann alternativ eine Zwischenlagerung in einem
größeren Nadelwaldkomplex mit mindestens 500 m, besser
1 km Abstand zum nächsten Buchenbestand angestrebt werden.